Schädlingsbekämpfung
Braunschweiger Land

Posfach 11
38163 Lehre

Kostenlose Rufnummer
0800 - 673 79 13

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma "SBL - Schädlingsbekämpfung Braunschweiger Land "

Allen unseren Angeboten für Schädlingsbekämpfung, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

Abweichende AGB´s der Vertragspartner und Kunden der Firma Schädlingsbekämpfung Braunschweiger Land, Inhaber Andreas Malak, Postfach 11, 38163 Lehre, nachfolgend SBL genannt, sind nur wirksam, wenn sie von SBL schriftlich bestätigt wurden. Mit der Abgabe eines Auftrages, spätestens jedoch mit der Leistung durch SBL werden die AGB durch die Vertragspartner oder Kunden anerkannt. Sollte eine Klausel unwirksam im Sinne der §§ 307 ff.BG sein, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Lieferung und Leistung
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Verbindliche Angebote von SBL bedürfen der schriftlichen Form. Die vom Vertragspartner und Kunden aufgegebene Bestellungen/Beauftragung, auch per Telefon, Fax oder Email sind bindend. Jede durchgeführte Behandlung ist kostenpflichtig. Bei Mehrfachbehandlungen wird jede Behandlung nach Durchführung abgerechnet. Die eingesetzten Materialien bleiben Eigentum der Firma SBL und werden bei Zerstörung oder abhanden kommen berechnet.

Für den Fall, dass der Kunde entweder eine Hausverwaltungsgesellschaft ist, oder sich durch eine solche vertreten lässt, gilt zudem folgendes:

Wenn Dienstleistungen bezüglich einer Wohnanlage erbracht werden, so hat die Hausverwaltung entweder als Kunde oder als Vertreter des Kunden in jedem Fall dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Leistungszeitpunkt SBL bzw. deren Mitarbeiter Zutritt zu allen Wohnungen gewährt wird.

Für Service-Vertragskunden gilt zudem folgendes:
Sollte der Kunde während des laufenden Vertrages SBL den Service nicht mehr durchführen lassen, so sind die fehlenden Behandlungen bis zum Vertragsende als durchgeführt anzusehen und so zu berechnen. Bei Zahlungsverzug oder bekannt werden von sonstigen Umständen die die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, sind wir berechtigt, sofern keine andere Vereinbarung mit uns getroffen wurde, den laufenden Vertrag zu kündigen und die fehlenden Behandlungen als durchgeführt zu berechnen. Unser Vertrag gilt vorerst für Jahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Vom Kunden gekaufte Materialien werden bei Ersatz berechnet.

Preise
Alle mündlichen oder schriftlichen veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer bleiben vorbehalten.

Zahlung
Sollte keine Einzugsermächtigung erteilt sein, bitten wir um Rechnungsausgleich innerhalb 7 Tagen.

Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Braunschweig, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche rechtliches Sondervermögen ist. Dienstleistungstermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt werden.

Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil der jeweils mit dem Vertragspartner oder Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, soll die Gültigkeit aller übrigen vereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarung ist in einer solchen Weise umzudeuten oder durch solche Regelung zu ersetzen, das der ursprüngliche Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird.

Stand: 16.Mai 2007